Abbrennverbote für Feuerwerke am Domplatz und am Michaelsberg
Es ist ein Horrorszenario: Ein Dachstuhlbrand in den eng bebauten Gassen der Altstadt, ausgelöst durch eine Silvesterrakete, könnte sich verheerend auswirken und wertvolles unter Schutz gestelltes Kulturgut vernichten – und auch Menschenleben in größte Gefahr bringen. Damit dies nicht passiert, weisen die Stadt Bamberg und die Polizei darauf hin, dass auf dem Domplatz, auf dem Michaelsberg und auf der Altenburg ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt.
Hier und auch in unmittelbarer Nähe anderer Kirchen sind weder Raketen noch Böller erlaubt. Solche Feuerwerkskörper, besonders wenn sie von minderer Qualität sind, erhöhen das Risiko erheblich, dass der historische Gebäudebestand in Brand geraten könnte. Generell ist im gesamten Altstadtbereich besondere Zurückhaltung und Vorsicht geboten.
Zudem ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkshäusern verboten.
Die Regierung von Oberfranken hat zudem ein Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände für das Gelände der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) erlassen. Dies dient vor allem dem Schutz der teils krieg-traumatisierten Menschen, die dort leben.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt haben lediglich Besucher der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters, des Museums und des Seniorenheims. Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis für diese Maßnahme, durch die in den vergangenen Jahren größere Schäden verhindert werden konnte.
Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen.
Auch Hausbesitzer können übrigens einen Beitrag zur Gefahrenminderung leisten, indem sie z.B. alle Gebäudeöffnungen gut verschließen, mögliches Brandgut (etwa dürres Laub in Dachrinnen) reduzieren oder entfernen und regelmäßig kontrollieren.
Böller nur am 31.12. und 01.01. erlaubt
Das Ordnungsamt weist ferner darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) nur in der Zeit vom 29.12. – 31.12.2016 und nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Raketen und Kracher dürfen nur in der Zeit vom 31.12.2016 bis zum 01.01.2017 abgebrannt werden. Minderjährigen Personen ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken gänzlich verboten.