Stadt warnt vor Baden in Bamberger Regnitz

Stadt warnt vor Baden in Bamberger Regnitz
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Sicherheit steht an erster Stelle – Stadt warnt und weist auf Regelungen hin

Die Temperaturen der letzten Tage haben vor allem nach Einem verlangt: Abkühlung! Und die Versuchung, den Sommer mit einem Sprung ins kühle Nass der Regnitz zu begrüßen, ist bei vielen Bambergern groß. Doch hier ist Vorsicht geboten!

Die Stadt Bamberg weist aus gegebenem Anlass auf jeweilige Regelungen und Vorschriften hin und warnt nachdrücklich vor leichtsinnigem Baden. Zwar ist es richtig, dass es grundsätzlich nach dem Bayerischen Wassergesetz erlaubt ist, in allen stehenden oder fließenden Gewässern mit öffentlichem Zugang unentgeltlich und ohne behördliche Genehmigung zu baden oder zu schwimmen.

Tatsächlich ist das Baden hier im linken Regnitzarm und dem Main-Donau-Kanal entgegen vieler Annahmen aber ausdrücklich verboten und dies in der Verordnung über das Baden im Bamberger Stadtgebiet geregelt. Viele Schwimmer können die Gefahrenlage nicht richtig einschätzen – dabei ist diese vielfältig: „Eine starke Wasserströmung, das regelmäßige Aufkommen von Treibgut, das Vorhandensein von Schlingpflanzen im Wasser sowie die geringe Sichttiefe in der Regnitz sind Faktoren, die ein vermeintlich unbeschwertes Bad in der Regnitz rasch zu einer echten Gefahr machen können, wie tragische Todesfälle in der Vergangenheit bereits gezeigt haben“, so die Warnung aus dem Rathaus.

Geldbußen bei unerlaubtem Baden oder Brückenspringen

Damit sich Unfälle nicht wiederholen, besteht das Badeverbot bis auf einen kleinen Abschnitt auf Höhe der Hainbadestelle – hier ist es auf eigene Gefahr gestattet. Einen besonderen Appell richtet die Stadt zudem an alle Bürger, was das Springen von sämtlichen Brücken im Stadtgebiet angeht. Derlei Aktionen sind außerordentlich leichtsinnig und dementsprechend ebenfalls verboten. Wird ein Brückenspringer oder ein unerlaubter Badegast erwischt, drohen eine Anzeige und Geldbußen von bis zu 1000 Euro seitens der Wasserschutzpolizei Bamberg.

„Die Regnitz ist kein Badegewässer!“

Die Nutzung der Bundeswasser- und Großschifffahrtsstraße des Main-Donau-Kanal wird in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung und der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen geregelt und verbietet neben dem dortigen Baden ebenfalls das Springen von Brücken.

Ein Zuwiderhandeln, das möglicherweise sogar ein Ausweichmanöver des Schiffes fordert, stellt bereits einen Eingriff in den Schifffahrtsverkehr dar und ist damit ein Straftatbestand.

Besonders der Heinrich-Bosch-Steg an der Konzerthalle und die Flussstelle beim Wasserschloss Concordia sind als gefährlich einzustufen. Reger Personenschiffsverkehr beziehungsweise die für die seit 2012 fahrende Fußgängerfähre verlegten Stahlseile und der Sog der Turbinen bergen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko und können im schlimmsten Fall zu schweren Verletzungen der Schwimmer führen.

Foto: Frank Märzke