Strullendorf, Hirschaid und Altendorf vom Bahnausbau betroffen

Strullendorf, Hirschaid und Altendorf vom Bahnausbau betroffen
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Einwände können bis zum 6. November geltend gemacht werden

Organisatorisch, aber auch finanziell steht hinsichtlich des Bahnausbaus den Bamberger Bürgern, aber auch denen des Umlandes keine leichte Zeit bevor. Schon seit geraumer Zeit erhitzen sich die Gemüter.

Es wurde um bis zu sechs Meter hohe Lärmschutzwände, die die Bahn durch Bamberg errichten wollte, gestritten, über Tunnel, eine Ostumfahrung oder erweiterte Schienenstränge. Auch der Weltkulturerbe-Titel der Domstadt stand zeitweilig auf der Kippe. Momentan sind aber die Gemeinden Strullendorf, Hirschaid und Altendorf am Zuge – und das im wahrsten Sinne des Wortes.

Vom viergleisigen Bahnausbau sind zunächst die Anliegergemeinden Strullendorf, Hirschaid und Altendorf betroffen. Aber auch Belange von Bamberger Bürgern können tangiert sein. Ab dem 4. September bis zum 4. Oktober 2017 hat nun das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, das Anhörungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit für den viergleisigen Bahnausbau im sogenannten Planfeststellungsabschnitt 21 südlich der Bamberger Stadtgrenze beantragt. Bürgerinnen und Bürger können Einspruch erheben.

Betroffen sind Bürger, die beispielsweise Grundbesitz, Baustraßen oder Lagerflächen im Ausbaubereich besitzen. Diese und andere Sachverhalte sind in zehn Aktenordnern mit Erläuterungsberichten, Bauwerksverzeichnissen, Übersichts- und Lageplänen sowie vielem mehr festgehalten. Auch über Umweltauswirkungen wird informiert.

Die Unterlagen liegen übrigens in den beteiligten Gemeinden, aber auch in der Stadt Bamberg aus. Außerdem sind sie auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter der Adresse www.reg-ofr.de/abspfa-21 veröffentlicht.

Lärm, Belästigung oder massive landschaftliche Veränderungen sind nur einige Faktoren, die auf die Bürger der Kommunen zukommen. Das löste bereits in der Vergangenheit Unzufriedenheit und zahlreiche Versammlungen aus. Nun können die Gemeinden als solche, aber auch einzelne Bürger Widerspruch erheben.

Seit Montag hat die Initiative „Das bessere Bahnkonzept“ im Internet unter dem File „bahn-einwand“ einen „Einspruchshelfer“ zur Verfügung gestellt. Mithilfe von vorformulierten Textbausteinen kann hier ein individueller Einspruch relativ einfach gestaltet werden.

Einsichtnahme der Unterlagen und Einwendeverfahren:

Stadt Bamberg, Baureferat, Zimmer-Nr. 1, Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg | Einsichtnahme: Montag bis Donnerstag: 9.00-17.30 Uhr, Freitag: 9.00-13.00 Uhr

Bürger, die Einwendungen haben, müssen diese schriftlich bis zum 6. November 2017 bei der Stadt Bamberg oder direkt bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 206, einreichen. Wer die Frist versäumt, hat später keine Chance mehr, am Verfahren beteiligt zu werden. Über die Anträge wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.

Foto: Maximilian Hetzelein