Trotz der Rückeroberung der Tabellenführung unmittelbar vor der Winterpause herrscht beim FC Eintracht Bamberg 2010 getrübte Adventsstimmung: Punktabzug, 3000 Euro Geldstrafe, das nächste Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie die Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes als weitere Auflage – das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern (Augsburg) hat den Landesligisten in insgesamt sechs Fällen wegen Verletzung der Platzdisziplin in Form von Zuschauerfehlverhalten verurteilt. Der FC Eintracht Bamberg 2010, der auch die Verfahrenskosten trägt, hat das Urteil bereits akzeptiert, somit ist es rechtskräftig.
„Ich hoffe, jetzt ist auch dem letzten Unbelehrbaren klar, was die Stunde geschlagen hat“, betont Fußballabteilungsleiter Sascha Dorsch mit großer Verärgerung. „Jeder, der pöbelt, offenen Rassismus zeigt und sich gewalttätig in den Stadien verhält, schadet mit seinem Verhalten in erster Linie auch dem Verein. Punkt. Auf so eine Unterstützung können wir verzichten!“
Die Bamberger Verantwortlichen hatten im jetzt abgeschlossenen Sportgerichtsverfahren umfassend zur Aufklärung der Sachverhalte beigetragen und umgehend Maßnahmen wie Stadionverbote ausgesprochen, was die Sportrichter im Urteil strafmildernd berücksichtigten. Gemäß der im Mai 2018 am Verbandstag beschlossenen Neufassung der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des BFV hat das Sportgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, im Falle einer aktiven Mitwirkung bei der Täteridentifizierung durch den Verein das Verfahren auf Antrag binnen drei Monaten wiederaufzunehmen. So könnte Bamberg im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens den jetzt festgesetzten Punktabzug nachträglich vermeiden. Bei der Geldstrafe wäre eine Reduzierung binnen längstens zwölf Monaten durch ein Wiederaufnahmeverfahren möglich. Außerdem verwiesen die Sportrichter auf die Tatsache, dass es auf zivilrechtlichem Wege möglich ist, den oder die Täter in Regress zu nehmen. Weil parallel zum Sportgerichtsverfahren auch noch polizeiliche Ermittlungen stattgefunden haben, ist eine Täter-Identifizierung möglich. „Die Staatsanwaltschaft kennt die mutmaßlichen Täter, so dass wir guter Dinge sind, dass auch wir die Namen erfahren werden und dem Verband melden können“, zeigt sich FCE-Abteilungsleiter Dorsch zuversichtlich.
Was auf jeden Fall bleibt, ist das Geisterspiel – vermutlich gegen den TSV Neudrossenfeld am 9. März 2019. „Das ist bitter, weil es vermutlich das zuschauerträchtige Duell Erster gegen Zweiter sein wird. Allerdings war für uns von vornherein klar, dass wir lieber mit wirtschaftlichen Einbußen leben, als dass wir sportlich bluten müssen. Das hätte diese wunderbare Mannschaft nicht verdient!“, betont FCE-Vorsitzender Jörg Schmalfuß. FC Eintracht und BFV sind sich einig, dass solche Vorfälle nicht wieder passieren dürfen. „Das war wirklich der letzte Warnschuss“, so Schmalfuß. Beide Seiten hätten deshalb vereinbart, das Sicherheitskonzept des FCE gemeinsam weiter zu verbessern. „Wir haben ja bereits Stadionverbote ausgesprochen, das werden wir auch weiter tun. Außerdem denken wir über den verstärkten Einsatz von Sicherheitsleuten nach. Wir werden die Täter der Polizei melden und wir werden sie in Regress nehmen. Und das wird dann für die betreffenden Personen auch noch zivilrechtlich so richtig teuer“, weist Sascha Dorsch auf die Konsequenzen hin.
Wie FCE-Vorsitzender Jörg Schmalfuß mitteilt, gelten bereits ausgesprochene und künftige Stadionverbote für Heim- und Auswärtsspiele. „Wir werden in Zukunft auch bei unseren Auswärtsspielen die jeweiligen Vereine informieren, wer die Straftäter sind – und die Klubs bitten, die Leute nicht mehr ins Stadion zu lassen!“
Einer dieser Vorfälle sorgte beim Spiel gegen Schwabach für eine Verzögerung des Spiels von mehr als fünf Minuten, was gemäß der im Mai verabschiedeten Neufassung der Rechts- und Verfahrensordnung zwingend mit einem Punktabzug zu belegen ist. Aufgrund der Tatsache, dass der FC Eintracht Bamberg in der Vergangenheit mehrmals sportgerichtlich im Zusammenhang mit der Verletzung der Platzdisziplin in Form von Zuschauerfehlverhalten (u.a. unerlaubter Einsatz von Pyrotechnik) verurteilt worden ist, erschien dem Sportgericht ebenso wie dem Verbandsanwalt neben der Geldstrafe in Gesamthöhe von 3000 Euro auch angemessen, dass Bamberg sein nächstes Landesliga-Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen muss. Ein „Geisterspiel“ hatten die Bamberger Verantwortlichen im Rahmen der mündlichen Verhandlung ausdrücklich selbst befürwortet, um damit ein klares Signal zum Umdenken zu senden. Ein paar wenige Unverbesserliche würden dem Team wegen ihres nicht akzeptablen Verhaltens nicht nur sportlich schaden, sondern viele andere Anhängern des Vereins, die das Spiel gerne gesehen hätten, mit ihrem Handeln auch noch zusätzlich bestrafen. Als weitere Auflage hat Bamberg sein Sicherheitskonzept zu überarbeiten und bis 28. Februar 2019 dem BFV zur Prüfung vorzulegen.
Hintergrund: Auf dem Verbandstag in Bad Gögging hatten sich die Delegierten mit überragender Mehrheit dafür ausgesprochen, dass bei Gewalt, Diskriminierung oder dem Einsatz von Pyrotechnik konsequent sportgerichtlich durchgegriffen werden muss. In der Folge wurden die möglichen Strafen bei Verstößen entsprechend verschärft: Bei Vorfällen in der Bayernliga können künftig Strafen von bis zu 25.000 Euro fällig werden, in der Regionalliga Bayern sind es sogar bis zu 50.000 Euro. Unter 300 Euro wird das Strafmaß nicht bleiben. In den Klassen darunter reichen die finanziellen Sanktionen von der Mindeststrafe in Höhe von 300 Euro bis zu 12.000 Euro. Zudem drohen weitere Folgen wie Platzsperren und auch Punktabzüge – etwa bei mehrmaligem Abbrennen von Pyrotechnik oder einer Unterbrechung von mehr als fünf Minuten in einem Spiel. Im Extremfall ist sogar die Versetzung in eine niedrigere Spielklasse möglich.
Die Aufklärungsarbeit der unabhängigen bayerischen Sportgerichte ist bei Vorfällen jeglicher Art ganz klar „täterorientiert“ ausgerichtet. Ziel ist es, gemeinsam mit Heim- und Gastvereinen die Täter zu ermitteln und sie für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Gelingt es, die Täter zu identifizieren bzw. engagiert sich ein bereits identifizierter Täter als Wiedergutmachung nachweislich über das normale Maß hinaus für ehrenamtliche Sport- oder Sozialprojekte, können die Sanktionen gegen die Vereine aufgehoben oder reduziert werden. Sollte ein Verein die Täter erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Sportgerichtsverfahrens ermitteln können, kann das Verfahren neu aufgerollt werden.