Stadt Bamberg nimmt am Pilotversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen teil – Projektstart Ende Januar
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führt derzeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kommunen einen Pilotversuch durch, um die grundsätzliche Umsetzbarkeit einer Grünpfeilregelung für den Radverkehr zu prüfen. Bamberg ist dabei eine von neun Städten, in denen sich bundesweit das „Rechtsabbiegen von Radfahrenden bei Rot“ („Grünpfeil für Radverkehr“) im Praxistest bewähren muss.
Bei Rot an Ampeln nach vorherigem Anhalten rechts abbiegen erlaubt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Diese Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen StVO. Bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltend, soll dies mit einer zurzeit laufenden StVO-Novelle auf dem am rechten Fahrbahnrand gelegenen Radfahrstreifen sowie straßenbegleitende Bordsteinradwege ausgedehnt werden.
Die BASt initiiert nun im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Pilotversuch, um zu untersuchen, ob es unter Aspekten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen auf den Radverkehr zu beschränken. Neben Bamberg wurden dazu Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart ausgewählt. An festgelegten Knotenpunkten werden zunächst für ein Jahr entsprechende Verkehrszeichen angebracht.
Fünf Kreuzungen in Bamberg mit „Grünpfeil“ für Radfahrende
Die Stadt Bamberg hat sich aufgrund eines Antrages der GAL-Stadtratsfraktion im Juni 2017 erfolgreich für die Testphase beworben. Dazu wurden nach entsprechender Vorerhebung durch die BASt folgende Zufahrten ausgewählt:
- Am Heidelsteig – Zollnerstraße (Richtung Innenstadt),
- Am Heidelsteig – Memmelsdorfer Straße (Richtung Gartenstadt),
- Pödeldorfer Straße – Neuerbstraße (Richtung Rupprecht-/Erlöserschule),
- Feldkirchenstraße – Memmelsdorfer Straße (Richtung Gartenstadt) und
- Marienbrücke – Heinrichsdamm (Richtung Innenstadt).
Die erforderliche Beschilderung erfolgt Ende Januar 2019. Nach einer Eingewöhnungsphase führt die Bundesanstalt im Sommer 2019 Nach-Erhebungen durch.
Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass dies durch den Zusatz „nur Radverkehr“ ausschließlich Radfahrenden gestattet ist. Grundsätzlich gilt allerdings beim Grünpfeil für den Kfz-Verkehr ebenso wie für den Radverkehr immer: Erst Anhalten, sorgfältig den bevorrechtigten Verkehr beachten und dann weiter Fahren. Nur dadurch lassen sich mögliche Konflikt- und Gefahrensituationen vermeiden.
Das künftig mögliche Rechtsabbiegen bildet an den genannten Kreuzungen unterschiedliche Verkehrssituationen für die Radfahrenden ab und erlaubt im Zuge der Probezeit entsprechende Rückschlüsse. So etwa beim Fahren auf Bordsteinradwegen, beim Wechsel vom Bordsteinradweg auf Mischverkehrsflächen und umgekehrt sowie rein im Mischverkehr, wo Kfz und Rad gemeinsam im Straßenraum unterwegs sind. Im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift entsprechend angepasst werden.