Abbrennverbote für Feuerwerkskörper am Domplatz, auf der Altenburg und am Michaelsberg – aber nicht nur dort!
Wie in jedem Jahr weist die Stadt Bamberg auf die speziellen örtlichen Regelungen zum Verbot von Silvesterfeuerwerk hin.
Ein komplettes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt auf dem Domplatz, auf dem Michaelsberg und auf der Altenburg. Was manche aber vielleicht nicht wissen: Laut Bundesgesetz (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengverordnung) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Das Verbot umfasst den Gebrauch jedweder Art pyrotechnischer Gegenstände auf öffentlichen Straßen oder Plätzen an allen Stellen, von denen aus die genannten Örtlichkeiten in Brand geraten könnten. Solche Feuerwerkskörper, besonders wenn sie von minderer Qualität sind, erhöhen das Risiko erheblich, dass historischer Gebäudebestand in Flammen aufgehen könnte. Mit dem Verbot soll außerdem der Andacht von Kirchenbesuchern und dem Ruhebedürfnis kranker und alter Menschen entsprochen werden. Auch sollen Kinder nicht einem plötzlich einsetzenden Lärm ausgesetzt werden.
Michaelsberg gesperrt
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt haben lediglich Besucher der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters, des Museums und des Seniorenheims. Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis für diese Maßnahme, durch die in den vergangenen Jahren größere Schäden verhindert werden konnte.
Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen.
Auch Hausbesitzer können übrigens einen Beitrag zur Gefahrenminderung leisten, indem sie z.B. alle Gebäudeöffnungen gut verschließen, mögliches Brandgut (etwa dürres Laub in Dachrinnen) reduzieren oder entfernen und regelmäßig kontrollieren.
Böller nur am 31.12. und 01.01. erlaubt
Das Ordnungsamt weist ferner darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) nur in der Zeit vom 29.12. – 31.12.2019 und nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Raketen und Kracher dürfen nur in der Zeit vom 31.12.2019 bis zum 01.01.2020 abgebrannt werden. Minderjährigen Personen ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken gänzlich verboten.