Baumfällungen notwendig – wertvolle Bäume werden erhalten
Im Zuge der ab Mitte Januar 2020 wieder aufgenommenen Rückbau- und Entsiegelungsarbeiten, in der ehemaligen Lagarde-Kaserne, müssen insbesondere im nordöstlichen Bereich des Areals mehrere Bäume gefällt werden. Das betreffende Gebiet wurde bis in die 1930er Jahre noch landwirtschaftlich genutzt, erfuhr aber im Zuge der Erweiterung der Kaserne eine Randbebauung und nahezu flächige Versiegelung im Inneren mit meist kleinflächiger Begrünung an den Rändern. Um eine neue Erschließung und Bebauung für Wohnungen und Dienstleistungen zu ermöglichen, müssen im gesamten Kasernenbereich Garagen und andere ehemalige militärische Funktionsgebäude zurückgebaut und die mit Bitumen, Pflaster oder Beton versehenen Flächen entsiegelt und Bodenaltlasten saniert werden. Dabei werden Baumschutzmaßnahmen umgesetzt, auch gibt es eine ökologische Baubegleitung.
Aufgrund der Vielzahl von vorhandenen baulichen Anlagen im Untergrund oder durchwurzelten Versorgungsleitungen und Kanälen müssen mehrere Bäume, zumeist Robinien, Birken, Pappeln und Linden gefällt werden, da ansonsten der Rückbau nicht umgesetzt oder belastetes Bodenmaterial nicht geborgen bzw. die Altlasten saniert werden können. Insbesondere die Sanierung von Kontaminationsverdachtsflächen inklusive Grundwasserschutz und Ausbau unterirdischer Öltanks und die Freimessung von erfassten Kampfmittelverdachtsflächen, machen die Fällung von unmittelbar angrenzenden Gehölzen notwendig.
Erschwert wird die Baumaßnahme insgesamt durch den generell bestehenden Kampfmittelverdacht. Die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen werden über die Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Lagarde-Campus mit integriertem Grünordnungsplan geregelt. Der Entwurf hierzu wird voraussichtlich im Zeitraum 18.02.2020 bis 19.03.2020 öffentlich ausgelegt sein, worüber jedoch rechtzeitig im Rathausjournal eine gesonderte Information erfolgt. Im Rahmen der Bauleit- und Grünordnungsplanung werden über 300 Neupflanzungen von Bäumen festgelegt, die im Zuge der Errichtung der öffentlichen Erschließung oder der neuen Wohnbebauung durch private Investoren erfolgen werden. Die Fällungen selbst werden ab Ende Januar bis Mitte Februar erfolgen und erfüllen somit die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit Kronen- und Wurzelschutzmaßnahmen gelingt es aber trotz der tiefgreifenden Bodenarbeiten immer wieder, besonders wertvolle Bäume zu erhalten, wie zum Beispiel mehrere Eichen. Damit wird sichergestellt, dass solche Altbäume auch die künftigen Baumaßnahmen für die Erschließung und den Wohnungsbau gut überstehen, Teil der neuen Grünanlagen werden und so das neue Wohnquartier prägen können. Insgesamt erfährt das Areal nicht nur städtebaulich, sondern auch ökologisch im Hinblick auf das Schutzgut Boden eine deutliche Aufwertung.