Zum Schutz der Schwachen und Kranken

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Landkreis und Stadt Bamberg erlassen Allgemeinverfügungen zum Betretungsverbot für Alten- und Pflegeheime, akut-stationäre Einrichtungen sowie Reha-Einrichtungen und Krankenhäusern

Im Rahmen von Allgemeinverfügungen haben Stadt und Landkreis Bamberg ein weitgehendes Betretungsverbot für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen ein den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, vollstationäre Einrichtungen der Pflege und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erlassen.

Ausgenommen vom Betretungsverbot sind die in den Einrichtungen Beschäftigten, Patienten bzw. Bewohner der Einrichtung, therapeutisch oder medizinisch notwendige Besuche, das Betreten durch Handwerker oder Lieferanten für nicht aufschiebbare Maßnahmen, Angehörigenbesuche bei Vorliegen eines dringenden Notfalls sowie medizinisch-therapeutisch indizierte Angehörigenkontakte.

Ausgenommen sind Einrichtungen für Menschen mit psychosomatischen Erkrankungen sowie hospiz- und palliativmedizinische Einrichtungen.

Personen, die eine Einrichtung betreten dürfen, haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen. Die Einrichtungen können, ggf. auch unter Auflagen, Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt.

Die Allgemeinverfügungen treten am Tag nach der Bekanntmachung, also am Mittwoch 18.03.2020 in Kraft.

Text: Medieninformation Pressestelle Stadt Bamberg
Foto: GuideMedia GbR