Neue Regelungen für die vollstationären Einrichtungen werden in der Bamberger Region umgesetzt
Landrat Hans Kalb und Oberbürgermeister Andreas Starke haben erneut zu einer Trägerkonferenz aller Alten- und Pflegeheime in Stadt und Land eingeladen, um die „Konsequenzen aus dem Aufnahmestopp und den Quarantäne-Maßnahmen zu erörtern“, so Starke. Anlass war die neueste Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung, wonach ein Aufnahmestopp in allen bayerischen Pflegeeinrichtungen verhängt worden ist. Künftig ist die Aufnahme von neuen Bewohnerinnen und Bewohnern behördlich untersagt, erläuterte Landrat Kalb.
Die neuen Regelungen stellen die Pflegeeinrichtungen vor große Aufgaben. So können Pflegeeinrichtungen nur dann neue Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen, wenn sie dort von anderen 14 Tage separiert werden können. Dazu bedarf es umfangreicher organisatorischer und räumlicher Entscheidungen in den Einrichtungen. Die Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Susanne Paulmann sagte die Unterstützung und Beratung des Gesundheitsamtes zu.
In Zukunft dürfen auch Rückverlagerungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in ihre bisherige Einrichtung aus dem stationären Bereich des Krankenhauses nur noch unter ähnlich strengen Auflagen erfolgen. Schon rein räumlich ist dies nicht überall möglich. Deshalb hat die Sozialstiftung, so die Leiterin Sonja Weigand, Räumlichkeiten am Michaelsberg gebildet, um „für diese besonderen Herausforderungen gerüstet zu sein“. Mit diesen Kapazitäten sollen Härtefälle vermieden werden, so Weigand.
Der Landrat und der Oberbürgermeister waren sich in dem Ziel einig, diese neuen Regelungen für die vollstationären Einrichtungen in der Bamberger Region gemeinsam umzusetzen: „Der Schutz vulnerabler Personen muss an erster Stelle stehen!“ Die jeweiligen Träger sind aufgerufen, in enger Abstimmung mit dem Landratsamt und dem Rathaus sowie dem Gesundheitsamt dafür zu sorgen, dass die bestmögliche Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen auch in Zukunft sichergestellt sein wird.