Die Zulassungsstelle kann am 27. April ohne, alle anderen Bereiche des Landratsamts Bamberg mit Terminvereinbarung aufgesucht werden
Das Landratsamt Bamberg kehrt ab kommenden Montag schrittweise zu den vor der Corona-Pandemie gültigen Öffnungszeiten zurück. Mit zwei Besonderheiten: Für alle Bereiche der Behörde – außer für die Zulassungsstelle – sind Terminvereinbarungen notwendig. Dies deshalb, um Besucher und Beschäftigte zu schützen und Wartezeiten zu vermeiden. Zum Gesundheitsschutz ist es außerdem notwendig, Schutzmasken zu tragen und die bekannten Abstandsregeln zu beachten.
Das Landratsamt bittet außerdem darum, sich zunächst nur mit dringenden Angelegenheiten an die Behörde zu wenden und den Kontakt auch weiterhin vorrangig per Telefon, Post oder E-Mail zu suchen. In vielen Fällen wird es möglich sein, die Angelegenheit auch ohne Vorsprache zu erledigen. Sofern Vorsprachen nötig werden, werden Termine vereinbart. Nur nach Terminvereinbarung ist eine Vorsprache von Einzelpersonen möglich.
Sonderregelung Kfz-Zulassungsstelle:
Von dieser Regelung ausgenommen ist der Besuch der Kfz-Zulassungsstelle. Ab Montag, den 27. April, entfallen die Terminvergaben per Telefon und E-Mail. Das Landratsamt bittet diesbezüglich von Anfragen abzusehen. Ein Besuch ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Auch hier gilt aber die Bedingung sich auf dringend benötigte Zulassungen zu beschränken. Für Montag und Dienstag wurden noch vor der Entscheidung über die generelle Öffnung Termine vereinbart. Diese bleiben gültig und binden bereits Kapazitäten. Insofern sind die Kapazitäten für Zulassungen ohne Voranmeldung begrenzt. Deshalb rät das Landratsamt, die Zulassungsstelle, wenn möglich, erst ab Mittwoch zu besuchen. Die Behörde rechnet für die komplette kommende Woche mit längeren Wartezeiten. Deshalb werden zur Steuerung des Besucherverkehrs im Hofraum des Landratsamtes entsprechende Vorkehrungen getroffen (z.B. getrennte „Anstellschlangen“ für Terminkunden/Händler und übrige Kunden der Zulassungsstelle). Nach wie vor gilt: Im Landratsamt können nur Zulassungen für Bürger aus dem Landkreis Bamberg vorgenommen werden. Die Bürger und Bürgerinnen werden nur am jeweiligen Schalter bedient, ein Aufenthalt im Wartebereich ist derzeit nicht möglich, ausgenommen hiervon sind Menschen mit Behinderungen, Schwangere etc.
Diese weiteren Hinweise gelten: Kinder unter sieben Jahren sollen das Landratsamt zum allgemeinen Schutz grundsätzlich nicht betreten. Im Landratsamt Bamberg besteht beim Betreten Maskenpflicht. Bürger und Bürgerinnen müssen daher eine entsprechende eigene Mund-/Nasenbedeckung (Alltagsmaske, Schal, etc.) tragen.
Unter diesen Telefonnummern können Termine vereinbart werden:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung Tel.: 0951/85-318
Ausländerwesen Tel.: 0951/85-389
Führerscheinwesen Tel.: 0951/85-334
Veterinärwesen Tel.: 0951/85-751
Lebensmittelüberwachung Tel.: 0951/85-751
Sozialhilfe Tel.: 0951/85-134
Asyl Tel.: 0951/85-578
Jugendamt – Unterhaltsvorschüsse Tel.: 0951/85-599
Jugendamt – Wirtschaftl. Jugendhilfe Tel.: 0951/85-543
Jugendamt – Kindswohlgefährdung Tel.: 0172/1490745
Wirtschaftsförderung Tel.: 0951/85-207
Schwangerenberatung Tel.: 0951/85-669
Führerscheinstelle:
Aufschiebbare Angelegenheiten können derzeit nicht angenommen werden. Darunter fallen z.B.:
- Umtausch von Führerscheinen (Papierführerschein in Kartenführerschein oder unbefristete Karte in befristete Karte)
- Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl (bitte jedoch Mitteilung per Telefon, Fax, E-Mail oder Post an Führerscheinstelle geben)
- Internationale Führerscheine (bitte beachten Sie hierzu unbedingt auch die Einreise- und Ausreisehinweise des jeweiligen Landes!)
- Sollten Sie bei der Beantragung Ihres derzeit laufenden Verfahrens den Hinweis bekommen haben, dass der Führerschein in der Infothek des Landratsamtes Bamberg abzuholen ist, so ist auch dieses Anliegen ab sofort ausschließlich über eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (0951 / 85334) abzuwickeln. Die Abholung erfolgt dann in der Führerscheinstelle.
Gesundheitsamt:
Das Gesundheitsamt (Tel.: 0951/85-651) ist bis auf besonders dringliche, unaufschiebbare Angelegenheiten nicht für den Parteiverkehr geöffnet. Zu den unerlässlichen Angelegenheiten zählen:
- amtsärztliche Untersuchungen und Einschulungsuntersuchungen
- Vollzug der Trinkwasserverordnung
- Genehmigungsverfahren im Apothekenrecht
Die derzeitige Lage erfordert vor allem im Interesse der Gesundheit der gesamten Bevölkerung weiterhin außergewöhnliche Maßnahmen. Hierfür bitten wir um Verständnis.