Landkreis Bamberg übersteigt Sieben-Tage-Inzidenzwert
Am Mittwoch hat der Landkreis Bamberg den Sieben-Tages-Inzidenz-Wert von 35 knapp überschritten. Das heißt, dass es in diesem Zeitraum mehr als 50 Corona-Neuinfektionen gab. Damit werden vor allem private Veranstaltungen eingeschränkt und die Maskenpflicht ausgeweitet.
Die Zahlen vom Donnerstag deuten darauf hin, dass sich das Infektionsgeschehen weiter verstärkt. Bis 14 Uhr erfasste der Fachbereich Gesundheitswesen beim Landratsamt Bamberg zehn neue Infektionen für den Landkreis und sieben für die Stadt. In Summe gibt es damit 119 aktive Infektionsfälle (plus 8), weil neun Personen nach zweiwöchiger Quarantäne wieder als infektfrei gelten. Vor einer Woche lag die Gesamtzahl der Infizierten bei 85, vor zwei Wochen bei 59. Landrat Johann Kalb richtete deshalb noch einmal einen dringenden Appell an die Bevölkerung: „Wenn wir nicht sorgsam sind, schlittern wir schnell in eine nur schwer zu kontrollierende Notlage. Der Weg heraus wäre lang.“
Dies bedeutet, dass ab Freitag für den Landkreis Bamberg für mindestens sieben Tage die Corona-Ampel auf gelb geschaltet ist. Im Einzelnen gelten demnach folgende Bestimmungen:
1. Es besteht eine Maskenpflicht …
- im ÖPNV
- beim Einkaufen
- auf stark frequentierten Plätzen (z. B. in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in öffentlichen Gebäuden)
- in Schulen ab Jahrgangsstufe 5 ab sofort auch am Platz
- in Kitas für das Personal; zudem sind dort feste Gruppen zu bilden
- in der Gastronomie (mit Ausnahme der Einnahme des Essens und Trinkens)
- am Arbeitsplatz überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (z. B. Fahrstühle, Flure, Kantine – mit Ausnahme der Einnahme des Essens – und Ein- bzw. Ausgänge)
- in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (z. B. Theatern, Kinos, für Z-schauer sportlicher Veranstaltungen) ab sofort auch am Platz
- bei Tagungen und Kongressen ab sofort auch am Platz
2. Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich maximal 10 Personen oder 2 Haus-halte treffen. Dies gilt …
- für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum
- für Treffen in privat genutzten Räumen bzw. Grundstücken
- für private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) – unabhängig vom Ort der Veranstaltung
3. Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr
4. Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen (z. B. Kioske) von 23 Uhr bis 6 Uhr
5. Sperrstunde in der Gastronomie von 23 Uhr bis 6 Uhr (Ausnahme: Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nicht-alkoholischen Getränken)
Maskenpflicht auch an weiterführenden Schulen in der Stadt Bamberg
Da die weiterführenden Schulen in der Stadt Bamberg (Gymnasien, Realschulen, Berufsschulen; nicht die Mittelschulen) zum großen Teil von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis besucht werden, gilt auch hier ab morgen ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht an den Sitzplätzen.