Stadt Bamberg erlässt Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte in Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Ältere und kranke Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind durch das Corona-Virus besonders gefährdet und bedürfen demnach eines besonderen Schutzes. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Bamberg mit Wirkung zum 29. Oktober 2020, 0:00 Uhr eine Allgemeinverfügung mit folgenden Regelungen erlassen:
Jeder Bewohner einer Pflege- bzw. Tagespflegeeinrichtung darf Besuch von nur von einer Person täglich erhalten. Dies betrifft im Einzelnen folgende Einrichtungen:
- vollstationäre Einrichtungen der Pflege
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden
- teilstationäre Einrichtungen der Tagespflege
- ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege
Ausgenommen von dieser Besuchseinschränkung sind:
- Besucher, die einer zwingend notwendigen Begleitperson bedürfen
- therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche
- Besuche durch Dienstleistungserbringer für nicht aufschiebbare Maßnahmen (z. B. medizinische Dienstleistungen)
- Angehörigenbesuche bei Vorliegen eines dringenden Notfalls
- medizinisch-therapeutisch indizierte Angehörigenkontakte
- Begleitung Sterbender
Wichtig: Die Regelungen legen den erforderlichen Mindeststandard fest. Die genannten Einrichtungen können im Rahmen ihrer Schutz- und Hygienekonzepte auch strengere oder ergänzende Regelungen treffen.
Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag, 29.10.2020, um 0:00 Uhr in Kraft und gilt bis 31.12.2020.