Seit 3. Juli gilt in Bamberg ein Verbot des Verkaufs und der Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Bereichs Sandgebiet, Untere Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt und Gabelmann ab 20.00 Uhr an den Wochenenden.
Die entsprechende Allgemeinverfügung wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Grund: Die Regelungen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sehen strengere Vorgaben vor und bestimmen unter anderem ein generelles Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum. Diese weitergehende Regelung macht damit eine eigene kommunale Allgemeinverfügung überflüssig.
Unverändert bleibt dagegen die Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen in Bambergs Innenstadt. Die entsprechende neu erlassene Allgemeinverfügung gilt nun bis 5. Januar 2020. Der Geltungsbereich bleibt unverändert.