Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt bleiben bestehen
Im Zuge der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg aktualisiert. Sie gilt bis zum 10.01.2021.
Die städtische Allgemeinverfügung zur Festlegung der zentralen Begegnungsflächen in der Innenstadt sowie der sonstigen öffentlichen Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, wird dadurch an die Dauer des bundesweiten Lockdowns angepasst. Der Geltungsbereich, in dem in der Stadt Bamberg ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, bleibt unverändert. Ebenfalls bestehen bleibt ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum, das bereits seit der vorhergehenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt ist.
Die Maskenpflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also auch Gehsteige und Hauswände.
Die neue Allgemeinverfügung ist mit Wirkung zum 19.12.2020 in Kraft getreten. Die vorherige Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg vom 11.12.2020 ist damit aufgehoben.
Alle Informationen sowie die Allgemeinverfügung im Wortlaut sind unter www.stadt.bamberg.de/corona abrufbar.