Neue Allgemeinverfügung gilt bis 31.01.2021

Neue Allgemeinverfügung gilt bis 31.01.2021
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Maskenpflicht in der Innenstadt bleibt bestehen

Im Zuge der Neufassung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg aktualisiert. Sie gilt bis zum 31.01.2021.

Geltungsbereich der städtischen Allgemeinverfügung (gültig bis 31.01.2021)

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht gilt bis zum 31.01.2021.

Die städtische Allgemeinverfügung zur Festlegung der zentralen Begegnungsflächen in der Innenstadt sowie der sonstigen öffentlichen Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, wird dadurch an die Dauer des bundesweiten Lockdowns angepasst. Der Geltungsbereich, in dem in der Stadt Bamberg ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, bleibt unverändert. Die Maskenpflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also auch Gehsteige und Hauswände.

Die neue Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 12.01.2021 in Kraft. Die vorherige Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg vom 19.12.2020 ist damit aufgehoben. Alle Informationen sowie die Allgemeinverfügung im Wortlaut sind unter www.stadt.bamberg.de/corona abrufbar.

Text & Grafik: Medieninformation Pressestelle Stadt Bamberg