Abholung noch bis Freitag, 29. Januar 2021
Um Hauptpflegepersonen während der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat das Bayerische Gesundheitsministerium kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Deren Verteilung an pflegende Angehörige vor Ort hat, wie berichtet, die Stadt Bamberg organisiert. Seit heute läuft die Ausgabe bei sechs Anlaufstellen in verschiedenen Stadtteilen, damit die Wege möglichst kurz sind.
Bambergs Zweiter Bürgermeister und Sozialreferent, Jonas Glüsenkamp, besuchte am ersten Tag der Ausgabe das Quartiersbüro Ulanenpark. „Pflegende Angehörige spielen eine ganz wichtige Rolle in unserer Pflegelandschaft. Damit sie möglichst schnell und unkompliziert mit FFP2-Masken ausgestattet werden, haben wir die Verteilung dezentral organisiert. Ich danke allen Beteiligten“, sagte Glüsenkamp vor Ort.
Folgende Ausgabestellen gibt es:
- Bürgerhaus am Rosmarinweg
Am Rosmarinweg 1., 96052 Bamberg - Stadtviertel-Projekt
Babenbergerring 71, 96049 Bamberg - Quartiersbüro Bamberg Mitte
Heinrichstraße 6, 96047 Bamberg - Service- und Quartiersbüro Ulanenpark
Hans-Schütz-Straße 3, 96052 Bamberg - Service- und Quartiersbüro Tivolischlösschen
Kloster-Langheim-Str. 3, 96050 Bamberg - AWO Kreisverband/über Fenster der Tagespflege (links vom Haupteingang)
Hauptsmoorstraße 26, 96052 Bamberg
Die Ausgabestellen sind besetzt seit dem Mittwoch, 27.01.21, zudem am Donnerstag, 28.01.21 und Freitag 29.01.21, in der Zeit von 09:00 – 16:00 Uhr. Die Ausgabe von drei kostenlosen Masken pro berechtigter Person erfolgt jeweils über das Fenster oder an der Tür. Die Hauptpflegeperson bringt das Original-Schreiben der Kasse über die Zuordnung eines Pflegegrades mit. Bei der Abholung ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Fragen im Zusammenhang mit den FFP2-Masken für pflegende Angehörige nimmt die städtische Seniorenbeauftragte, Stefanie Hahn, unter Tel.: 0951 87-1527, E-Mail: stefanie.hahn@stadt.bamberg.de, entgegen.
Häufige Fragen und Antworten:
– „Ich betreue zwei Pflegebedürftige. Bekomme ich für beide Pflegeeinsätze Masken?“
Ja.
– „Wir teilen uns die Pflege zu gleichen Teilen, bekommen wir beide drei Masken?“
Nein, nur die Hauptpflegeperson erhält die Masken.
– „Ich wohne im Landkreis und betreue jemanden in der Stadt. Bekomme ich die Masken in der Stadt?“
Ja.
– Ich wohne in der Stadt und betreue jemanden im Landkreis. Bekomme ich die Masken in der Stadt?
Nein, die FFP2-Masken gibt es in der Landkreisgemeinde, in der der Pflegebedürftige wohnt.
– Das Schreiben der Pflegekasse ist ein Dokument. Das darf nicht gestempelt werden, oder?
Es handelt sich um ein Informationsschreiben der Kasse. Es wird nur die Rückseite des Schreibens gestempelt.
Bildunterschrift: Wie in dieser nachgestellten Szene mit Bambergs Zweitem Bürgermeister, Jonas Glüsenkamp, läuft die Ausgabe der FFP2-Masken durch ein Fenster.