Inzidenzwert in der Stadt Bamberg fünf Tage unter 50
Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am Dienstag, 25. Mai 2021, am fünften Tag in Folge den Wert von 50 unterschritten. Daher gelten ab Donnerstag, 27. Mai 2021, folgende Regelungen der aktuellen Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV):
Kontakte
Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands sind zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt.
Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen und bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht.
Sport
Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
Schulen und KiTas
Für alle Jahrgangsstufen und Schularten ist Präsenzunterricht möglich, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet in den Schulen Wechselunterricht statt. Zweimal pro Woche muss ein Corona-Test durchgeführt werden.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern regulär besucht werden.
Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.
Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Weitere Öffnungsschritte
Die bereits heute in Bamberg geltenden, weiteren Öffnungsmöglichkeiten für bspw. die Außengastronomie, die Theater, Konzerthäuser, Kinos, den Sport, touristische Übernachtungsmöglichkeiten, den Reisebusverkehr oder die Freibäder, bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50 bleiben weiterhin in Kraft. Bei einem Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 50 können weitere Öffnungsschritte bzw. Erleichterungen erfolgen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird derzeit vorbereitet und soll schnellstmöglich dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Erteilung des notwendigen Einvernehmens vorgelegt werden. Sobald dieses erteilt ist, werden für bestimmte Angebote keine tagesaktuellen Tests mehr benötigt. Die Stadt Bamberg wird hierzu noch gesondert informieren.
Hinweis:
Die Regeln werden wieder verschärft, falls der Inzidenzwert von 50 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gegeben. Die Änderungen treten dann zwei Tage später in Kraft.