Zweispurige Elektrofahrzeuge und Fahrradanhänger werden auch in Zukunft bezuschusst
„Der Radverkehr ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche Mobilität.“ Der Kreisausschuss folgte am Donnerstag dem Vorschlag von Landrat Johann Kalb, die Förderung für zweispurige Elektrofahrzeuge und Fahrradanhänger bis Ende 2023 fortzuführen: Neuanschaffungen werden also auch künftig mit maximal 25 Prozent des Nettokaufpreises, höchstens jedoch mit 300 Euro bezuschusst.
Das Angebot des Landkreises gibt es für zweispurige Elektrofahrzeuge bereits seit 2017. Im Jahr 2021 wurden Fahrradanhänger in die Förderung aufgenommen. „Fast zwei Drittel der Anträge zielen inzwischen auf einen Zuschuss für Fahrradanhänger ab“, freut sich Landrat Johann Kalb über die positive Resonanz. „Das ist ein Indiz dafür, dass insbesondere auch junge Familien diese emissionsfreie Mobilität nutzen möchten.“
Seit 2016 hat es Anträge aus fast allen Landkreisgemeinden gegeben. 34.000 Euro wurden bisher seit dem Start dieses Programms ausgezahlt.
Die aktuelle Förderrichtlinie und alle entsprechenden Anträge sind auf der Homepage des Landratsamtes unter Radverkehrsförderung zu fin-den. Als Ansprechpartner steht Interessierten der Fachbereich Klimaschutz im Landratsamt zur Verfügung, Tel.: 0951/85-522.