Neue Chancen für städtische Belange beim Bahnausbau

Neue Chancen für städtische  Belange beim Bahnausbau
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Abschluss von Planungsvereinbarungen für Kreuzungsbauwerke schafft Voraussetzung dafür, dass städtische Verlangen in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen werden.

Es ist ein hart errungener, aber für die Interessen der Stadtgesellschaft umso bedeutender Teilerfolg beim Bahnausbau: Mit dem Abschluss von Planungsvereinbarungen für die drei Kreuzungsbauwerke Forchheimer Straße, Nürnberger Straße/Geisfelder Straße und Gleisdreieck/ehemalige Anrufschranke haben die Stadt Bamberg und die DB Netz AG die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die städtischen Belange bei diesen Verkehrsschnittpunkten doch noch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Jahrhundertprojekt berücksichtigt werden können. Die entsprechenden Dokumente wurden am Mittwoch von Oberbürgermeister Andreas Starke und dem Projektleiter der DB Netz AG, Alfons Plenter, im Infopunkt des Projektes am Bahnhof Bamberg unterzeichnet.

Den Abschluss wertet Oberbürgermeister Andreas Starke als „ein Offenhalten der Tür im Interesse der Stadt und zur Wahrung der Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger“. Schließlich waren die entsprechenden Verlangen der Stadt Bamberg von der Bahn im Frühjahr 2021 nicht in ihren ausgelegten Planunterlagen berücksichtigt worden. Es bedurfte daher jeweils einer formalen Einwendung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, die im Rahmen des Erörterungstermins Ende Juli 2022 nochmals bekräftigt wurden. Es folgten intensive Gespräche zur Vorbereitung von Planungsvereinbarungen und zur Klärung weiterer offener Fragen. Der Stadtrat hat schließlich am 27. September in einer nichtöffentlichen Sondersitzung mit großer Mehrheit Grünes Licht für die Unterzeichnung dieser Vereinbarungen gegeben.

Die Stadt Bamberg hat sich damit verpflichtet, die Umplanungen in erheblicher Höhe zu finanzieren. Je nach Verlauf der Planungen handelt es sich um bis zu 1,85 Mio. Euro. Der Stadtrat hat diesen Weg dennoch gewählt, weil die Alternativen, insbesondere die vage Aussicht auf einen erfolgreichen Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht nach Planfeststellungsbeschluss, zu spekulativ erscheinen. Diese Perspektiven waren dem Bamberger Stadtrat für die städtischen Interessen der nächsten 100 Jahre zu ungewiss. Auch die Regierung hat der jetzt gewählten Vorgehensweise bereits zugestimmt.

Was bedeuten die Planungsvereinbarungen nun für die einzelnen Kreuzungsbauwerke?

Forchheimer Straße:

Die neu zu errichtende Brücke wird seitens der Bahn so geplant, dass der darunterliegende Straßenquerschnitt entsprechend der Forderung der Stadt Bamberg symmetrisch mit beidseitig hochgesetzten Geh- und Radwegen (Gesamtbreite je 4,55 m) gebaut werden kann. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m, die lichte Durchfahrtshöhe mind. 4,50 m.

Nürnberger Straße/Geisfelder Straße:

Die Nürnberger Straße als Hauptverkehrsstraße durchläuft die Eisenbahnunterführung derzeit diagonal, wodurch 14 Fahrbeziehungen nicht möglich sind. Zudem ist keine ausreichende Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr gegeben. Die Stadt Bamberg forderte daher anstelle der bisherigen Eisenbahnüberführung einen Ersatzbau etwa 75 m südlich des bisherigen Standorts (Höhe Hedwigstraße) und zwei anschließende Kreisel östlich und westlich der Bahnlinie, um alle Fahrbeziehungen zu ermöglichen und attraktive Querungen für Fußgänger zu schaffen. Diese umfassende Planänderung war erwartungsgemäß der „größte Brocken“ in der Verhandlungsphase. Am Ende einigten sich Stadt und DB Netz AG auf eine Planung für eine nach Süden verschobene Eisenbahnüberführung. Unabhängig vom Planfeststellungsverfahren kann die Stadt Bamberg den angestrebten Endzustand mit zwei Kreiseln dann in eigener Regie herstellen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Gleisdreieck/ehemalige Anrufschranke:

Als Ersatz für den weggefallenen Bahnübergang „Anrufschranke“ hatte die Bahn eine 2,50 Meter breite und 5 Meter Fuß- und Radwegunterführung geplant. Statt eines reinen Durchlasses für Fuß- und Radverkehr forderte die Stadt dagegen eine für Feuerwehrfahrzeuge befahrbare Unterführung. Diese muss mit Feuerwehrfahrzeugen mit einer Fahrzeughöhe von 3,3 m und einer Fahrzeuglänge von 11 m nutzbar sein, um eine zweite Zufahrtsmöglichkeit vom Stadtgebiet aus sicherzustellen. Gegenstand der Planungsvereinbarung ist daher nun eine Breite von 3,50 Metern und eine lichte Höhe von 6 Metern.

Wie geht es jetzt weiter?

Die jüngsten Vereinbarungen bedeuten noch nicht, dass die städtischen Zielvorstellungen tatsächlich sicher final zur Umsetzung gelangen werden. Vielmehr wird zunächst die DB Netz AG die Planungen für die drei Kreuzungsbauwerke anpassen und diese im sogenannten „Blaudruckverfahren“ als neue Grundlage im Planfeststellungsverfahren einbringen. Das Eisenbahnbundesamt trifft letztlich den Planfeststellungsbeschluss. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass die DB Netz AG mit den Baumaßnahmen beginnen kann.

Unabhängig davon führen die Stadt Bamberg und die DB Netz AG weiterhin Klärungsgespräche auf allen Ebenen. Dabei geht es um Kreuzungsvereinbarungen, Leitungsvereinbarungen, Bebauungsplanverfahren, den Regionaler Omnibusbahnhof, den S-Bahn-Halt Süd, Belange des Forstes, des Rettungswesens u.v.a.m.


Info

Was ist eine Planungsvereinbarung?

In einer Planungsvereinbarung werden die Grundlagen, der Umfang und die Durchführung der Planung einschließlich der erforderlichen Voruntersuchungen festgelegt. Außerdem wird geklärt, wer welche Planungskosten trägt.

Für die Durchführung der Maßnahme wird zwischen den Beteiligten eine Kreuzungsvereinbarung nach § 5 EKrG abgeschlossen.

Bildunterschrift: Im Infozentrum der DB Netz AG am Bamberger Bahnhof unterzeichneten Oberbürgermeister Andreas Starke (r.) und Alfons Plenter (l.), Projektleiter der DB Netz AG, die drei Planungsvereinbarungen.

Text: Medieninformation der Stadt Bamberg
Foto: Stadtarchiv Bamberg, Melina Knobloch