Stiften tut gut – Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg schüttet über 225 000 Euro aus

Stiften tut gut – Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg schüttet über 225 000 Euro aus
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Bereits zum 19. Mal schüttet die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg ihre Erträge aus. In diesem Jahr kommen insgesamt rund 225 000 Euro einer Vielzahl an begünstigten Zwecken zugute. Die Stiftergemeinschaft zählt aktuell 89 Stiftungen.

Die symbolische Geldübergabe im Rahmen der feierlichen Veranstaltung eröffnete der Vorstandsvorsitzende Stephan Kirchner. Auch Oberbürgermeister und Verwaltungsrats-vorsitzender Andreas Starke äußerte seine Wertschätzung zum Engagement aller Stifterinnen und Stifter. Die Hilfe aus Stiftungen ist nachhaltig und bietet die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten etwas Gutes zu tun. Rund 90 Prozent der Empfänger kommen aus der Region Bamberg.

Die Stiftungsmittel kommen dem ehrenamtlichen Engagement zugute, das einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität der Region Bamberg leistet. Die Zuwendungen haben schon so manchem Projekt auf die Beine geholfen.

Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg haben sich mittlerweile 89 Stiftungen zusammengefunden, davon 8 Bürgerstiftungen einzelner Gemeinden, 14 Themen-stiftungen und 67 Namensstiftungen. Die Vielfalt der Stiftungsgründerinnen und -gründer ist mindestens so groß wie die der Begünstigten, darunter beispielsweise die Hilfe für Senioren in Oberhaid, der Hospizverein Bamberg e.V., der Kirchenmusik-Förderverein St. Stephan, das Rote Kreuz Bamberg e.V., die Caritas Jugendhilfe, der FSV 1921 Phönix Buttenheim e.V., die Gemeinde Reckendorf und der Markt Burgebrach.

Die Beweggründe der Stifterinnen und Stifter sind allen gemeinsam: Sie wollen mit dem, was sie in ihrem Leben geschaffen haben, Gutes für ihre Mitmenschen tun. Einfach von dem Erreichten etwas zurückgeben.

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg wurde im Dezember 2005 gegründet. Bereits ab 25 000 Euro oder per Testament können Stifter ihre eigene Namensstiftung errichten. Alleine der Stifter bestimmt die zu fördernde Organisation im Rahmen der in der Stiftungssatzung festgelegten Stiftungszwecke. Der Stifter legt sich damit nicht auf ewig fest, sondern kann den Stiftungszweck auf Wunsch jederzeit abändern.

Bildunterschrift: Glückliche Gesichter bei der Stiftungsmittelfeier der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg.

Text und Foto: Pressestelle Sparkasse Bamberg