Auf 190 Seiten formuliert die Stadt Bamberg ihre Stellungnahme mit Hinweisen, Forderungen und Einwendungen zu den aktuellen Planunterlagen der Deutschen Bahn AG
Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 mit den aktuellen Planunterlagen zum Bahnausbau durch das Stadtgebiet befasst. Auch wenn die neuesten Auslegungsunterlagen aus Sicht der Fachämter der Stadt Bamberg einzelne Verbesserungen erkennen lassen, das Fazit am Ende der Sitzung war so klar und deutlich wie das Abstimmungsergebnis:
„Die Defizite sind so breit und tief, dass als nächster Verfahrensschritt weder ein Erörterungstermin noch gar ein Planfeststellungsbeschluss sachgerecht bzw. rechtssicher erscheinen. Einzig die umfassende Ergänzung der Vorhabensunterlagen zum Zwecke der erneuten Auslegung erscheint zielführend.“
Kritisiert wird vor allem, dass teilweise die fachgesetzlich erforderlichen Unterlagen fehlen, die für eine qualifizierte Beurteilung des Projekts erforderlich sind. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Denkmal-Ensemble und Einzeldenkmäler, UNESCO-Welterbe und Städtebau. Auch Belange des Wasserrechts, der Klimaverträglichkeit im Sinne der lokalen Frischluftzufuhr sowie im Sinne des Klimaschutzes und der FFH-Verträglichkeit sind nicht in ausreichendem Maße gewürdigt. Gesetzgebung, Regelwerke, Anforderungen und die Rechtsprechung haben sich in den letzten Jahren dynamisch weiterentwickelt. Es bestehen aus Sicht der Stadt daher erhebliche Defizite bereits in der Grundlagenermittlung. „Die Zahl der kritischen Punkte hat gegenüber 2023 leider zugenommen statt abgenommen“, so die Bilanz von Baureferent Thomas Beese.
Der Stadtrat geht außerdem davon aus, dass viele Konflikte, die das Vorhaben im Zusammenhang mit den Lärmschutzwänden auslöst, nur dann schlüssig bewältigt werden können, wenn zur deren Gestaltung ein Realisierungswettbewerb ausgelobt wird. Ein solcher Gestaltungswettbewerb wird der Stadt Bamberg seitens der Deutschen Bahn seit Jahren zugesichert, ist jedoch weiterhin nicht in Sicht. Vielmehr hat die DB inzwischen formuliert, diesen erst nach einem Planfeststellungsbeschluss durchführen zu wollen – aus Sicht der Stadt Bamberg die falsche Reihenfolge.
Einer der weiteren Kritikpunkte ist das Fehlen einer Welterbeverträglichkeitsprüfung, die inzwischen Standard bei Projekten dieser Größenordnung ist. Die vorgelegte Planung berücksichtigt in ihrem aktuellen Stand nach Auffassung von Verwaltung und Stadtrat außerdem die Planungshoheit der Stadt Bamberg und die damit verfolgten städtebaulichen Ziele weiterhin nicht in angemessener Weise. Dies gilt zum Beispiel für die Planung eines Regionalen Omnibusbahnhofes, die geplante Geh- und Radwegbrücke im Bereich der Gundelsheimer Straße und die geplante Gewerbeentwicklung entlang der Coburger Straße. Auch ein eindeutiges Bekenntnis zum ICE-Systemhalt Bamberg fehlt weiterhin.
Was den S-Bahn-Halt Süd angeht, bleibt der Stadtrat bei seiner Forderung, die barrierefreie Erreichbarkeit des Bahnsteiges aus Richtung Distelweg und Nürnberger Straße jeweils mit einer Rampe auszugestalten anstelle von Aufzügen. Was den dritten Zugang zum S-Bahn-Halt an der Forchheimer Straße angeht, wird dagegen der aktuellen Planung der Bahn mit einer Treppe zugestimmt, da die Ausbildung von Rampen an dieser Stelle als technisch und finanziell nicht sinnvoll realisierbar erkannt worden ist.
Schließlich stellt die Stadt Bamberg auch grundsätzliche Fragen zu Sinn und Zweck des Projektes: Dieses wird seitens der Bahn damit angegeben, für die Strecke Nürnberg-Erfurt eine Fahrzeit von unter 60 Minuten zu ermöglichen (laut Deutschlandtakt werden zwischen Nürnberg und Erfurt aktuell 56 Minuten Fahrzeit angestrebt). Derzeit beträgt die Fahrtzeit 68 Minuten. Laut Bundesverkehrswegeplan 2030 führt der Bahnausbau durch Bamberg zu einer Fahrzeitverkürzung um 4 Minuten auf dann immer noch 64 Minuten. Aus den Verfahrensunterlagen geht aus Sicht der Stadt nicht hervor, wie das Projektziel von unter 60 Minuten überhaupt erreicht werden soll.
Info
Einwendungsfrist endet am 17.12.2024
Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endet mit Ablauf des 17. Dezember 2024. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 249, Stellungnahmen oder Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Schriftliche Einwendungen können auch elektronisch mit einfacher E-Mail unter der Adresse Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de
erhoben werden.
Die Stabsstelle Bahnausbau im Baureferat der Stadt Bamberg, Untere Sandstraße 34, steht Bürgerinnen und Bürgern, die Einwendungen erheben möchten, für Auskünfte zur Verfügung. Eine Rechtsberatung ist nicht möglich.
Kontakt:
Christian Treutwein, Tel. 0951 87-1613
Steffen Schützwohl, 0951 87-1125
Mail: bahnausbau@stadt.bamberg.de