Ab 1. April gilt eine neue Regelung für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen
Bis zu drei Stunden dürfen E-Autos auf öffentlichen Parkplätzen in der Bamberger Innenstadt kostenlos parken. Diese Vorgabe des Freistaates Bayern hat der Bamberger Stadtrat mit einer Änderung der Parkgebührenordnung für das Stadtgebiet umgesetzt. Die Regelung gilt ab dem 1. April 2025.
Die Parkgebührenbefreiung kann ausschließlich von elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen in Anspruch genommen werden, von denen aktuell 1.959 in der Stadt Bamberg zugelassen sind. Somit können auch Hybridfahrzeuge von der Regelung profitieren. Elektrische Fahrzeuge ohne E-Kennzeichnung müssen die Parkgebühren weiterhin entrichten.
Standzeit mit Parkscheibe nachweisen
Die Parkgebührenbefreiung gilt ausschließlich auf öffentlichen Parkflächen, welche mit einem Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Private Parkplätze oder Supermarktparkplätze sind von der Regelung ausgeschlossen. Der Nachweis der Parkzeit hat mit einer Parkscheibe zu erfolgen. Diese muss korrekt eingestellt und gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein. Das Lösen eines Parkscheins ist dann nicht nötig. Wenn vor Ort eine Höchstparkdauer festgelegt ist (zum Beispiel maximal eine Stunde), dann darf diese auch von einem E-Auto nicht überschritten werden. Grundsätzliche Parkregelungen vor Ort bleiben weiterhin gültig und müssen beachtet werden. Eine Beschilderung als Hinweis auf diese Neuerung ist nicht vorgesehen, die Parkscheinautomaten werden mit entsprechenden Info-Aufklebern versehen.
Der Landesgesetzgeber möchte mit dieser Regelung die Elektromobilität fördern und gleichzeitig einen Beitrag zur Luftreinhaltung und Lärmreduzierung leisten. „Um Langzeitparken entgegenzuwirken, ist die maximale gebührenfreie Parkdauer auf drei Stunden festgesetzt. „Wird diese Höchstparkdauer oder eine konkret angeordnete kürzere Parkdauer überschritten, erfolgt weiterhin eine gebührenpflichtige Verwarnung auch von E-Fahrzeugen“, erklärt Christian Hinterstein, Referent für Sicherheit und Ordnung der Stadt Bamberg. Die Regelung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Bildunterschrift: Ab 1. April dürfen E-Autos bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen parken