Licht aus für mehr Artenvielfalt

Licht aus für mehr Artenvielfalt
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Informationen zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes

Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass nach Art. 11a des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ab sofort Eingriffe in die Fauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich vermieden werden müssen.

Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich, müssen nun stets die Auswirkungen auf den Lebensbereich von Insekten, Kleinstlebewesen oder zum Beispiel Fledermäusen, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.

Altes Rathaus bei NachtBeleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig. Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung oder nach oben gerichtetem Lichtstrahl sowie weitläufiger Sichtbarkeit, sind unzulässig.

Gemäß Art. 15 Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) ist es nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung zudem verboten, die Fassaden öffentlicher Gebäude wie Schlösser, Rathäuser, Kirchen, Ämter, touristische Anlagen etc. zu beleuchten, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder auf Grund einer Rechtsvorschrift, wie z.B. das Bayerische Straßen- und Wegegesetz, vorgeschrieben ist. Ausdrücklich nicht betroffen sind notwendige Beleuchtungsanlagen, die der öffentlichen und individuellen Sicherheit dienen. Diese Regelung bezweckt in erster Linie den Erhalt von Fledermausquartieren in und an Gebäuden.

Beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen im Außenbereich sind ab sofort ebenfalls verboten. Für Gaststätten und Gewerbebetriebe kann auf Antrag eine Ausnahme bis längstens 23 Uhr erteilt werden, soweit dafür in Abwägung mit dem Gebot der Emissionsvermeidung ein erhebliches Bedürfnis besteht.

Mit Wirkung zum 01.08.2019 traten als Konsequenz des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ das Gesetz „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ sowie das Begleitgesetz „Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz“ in Kraft. Die Gesetze führten unter anderem zu Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatschG) und im Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG).

Text und Foto: Pressestelle der Stadt Bamberg.