Unterstützung kann nun rückwirkend beantragt werden
Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können für den Zeitraum von Oktober bis Dezember finanzielle Hilfe des Freistaates Bayern beantragen.
Das Kulturamt der Stadt Bamberg macht auf Folgendes aufmerksam: Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sind ab sofort alle Informationen zu neuen Hilfen des Freistaats abrufbar: https://wk.bayern.de/solo. Dort ist ebenfalls erläutert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um Gelder zu erhalten. Das bayerische Förderprogramm ist mit den November- und Dezemberhilfen des Bundes kumulierbar.