Neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot

Neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot
Nachrichten

Nachdem die Regelungen der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung heute bis zum 14.02.2021 verlängert wurden, wird die Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg zur Maskenpflicht mit einer verlängerten Gültigkeit neu erlassen.

Nach der Aufhebung des bayernweiten öffentlichen Alkoholkonsumverbots durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat der Freistaat in der aktuellen Fassung seiner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Kommunen verpflichtet, örtliche Alkoholkonsumverbote „auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte“ auszusprechen. Aus diesem Grund hat die Stadt Bamberg auch diesbezüglich eine entsprechende Festlegung getroffen.

In der Allgemeinverfügung werden als öffentliche Flächen in der Innenstadt, an denen der Alkoholkonsum verboten ist, die gleichen Bereiche definiert, für die bisher wie künftig schon die Maskenpflicht gilt (siehe Plan). Die neue Allgemeinverfügung tritt am 1. Februar in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 14. Februar 2021.

Geltungsbereich der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot

Der Geltungsbereich der neuen Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot (gültig bis 14.02.2021).

Text & Grafik: Medieninformation Pressestelle Stadt Bamberg