Anlieferbedingungen und Mengenbegrenzung beachten
Zur Sammlung von Grün- und Gartenabfällen steht im Landkreis in nahezu jeder Gemeinde entweder ein spezieller Container oder ein Kompostplatz zu Selbstanlieferung zur Verfügung. Darüber hinaus sind in den Gemeinden Frensdorf, Litzendorf, Walsdorf und Zapfendorf Häckselplätze eingerichtet worden. Das dort u. a. erfasste „holzige Material“ dient nach entsprechender Zerkleinerung und Aufbereitung als Brennmaterial für das Biomasseheizwerk in Scheßlitz.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Häckselplätze bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg nachfolgende Hinweise bzw. Vorgaben zu beachten:
- Die Anlieferung von „holzigem“ und „nicht-holzigem“ Material muss getrennt erfolgen, damit die weitere Verwertung gesichert werden kann.
- Äste bzw. andere holzige Grünabfälle werden separat gelagert, die maximale Anliefermenge beträgt 2 m³ pro Öffnungstag.
- Rasenschnitt, Laub oder Heckenschnitt mit vielen Blättern muss über den Grüngutcontainer vor Ort entsorgt werden. Die maximale Anliefermenge für diese „nicht-holzigen“ Grünabfälle beträgt pro Öffnungstag 0,5 m³.
- Größere Mengen können direkt an einem der Kompostplätze der LAKOM (in Buttenheim, Scheßlitz, Viereth, Stegaurach, Heiligenstadt und Burgwindheim) oder der Kompostanlage der Fa. Eichhorn (Bamberg, Rheinstraße 4b) angeliefert werden. Dort können bis zu 2 m³ kostenfrei abgegeben werden; darüber hinausgehende Mengen müssen direkt mit dem Anlagenbetreiber abgerechnet werden.
- Bitte keine Störstoffe wie Steine, Plastiksäcke, behandeltes Holz oder sonstige Abfälle in den Container einwerfen, weil dadurch die Verwertung des Materials stark beeinträchtigt wird und unnötige Sortierkosten entstehen.
- Bitte beachten Sie die Hinweise und Vorgaben des Aufsichtspersonals.
Bei Fragen zur Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 gerne zur Verfügung.